Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

  

Das  BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) verpflichtet ab sofort alle gewerbsmäßigen Fahrer/innen von Lkw und Omnibussen zu tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen.

 

Die Berufskraftfahrer müssen alle 5  Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen und in den Führerschein eintragen lassen. Die Weiterbildung für Berufskraftfahrer kann hierbei in mehrere Tagesseminare aufgeteilt werden 

(z. B. pro Jahr eine Schulung).




Achtung Zusatztermin:
Am 14.02.2026 Modul 2 
in Wolfhagen haben wir noch freie Plätze


Wichtig !!!

Bitte zu jeder Schulung den Führerschein, Personalausweis sowie den Fahrerqualifikationsnachweis 

( wenn schon vorhanden )

mitbringen !!!

Ohne diese Unterlagen können keine Eintragungen im KBA durchgeführt werden !!!










 

 

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